Bankettmappe | FUNKE Event-Center
34 // 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE NUTZUNG VON RÄUMEN IM FUNKE MEDIENHAUS I. GELTUNGSBEREICH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen der FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA (nachfolgend FUNKE) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Semina- ren, Tagungen etc. im FUNKE Event-Center im FUNKE Media Office in Essen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von FUNKE. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie Ver- kaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FUNKE. 3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies aus- drücklich schriftlich vereinbart wurde. II. RECHNUNG/FÄLLIGKEIT 1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Aus- lagen an Dritte, sofern diese Leistungen im Rahmen des Vertrages mit FUNKE beauf- tragt und erbracht werden. 2. Rechnungen von FUNKE ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist FUNKE berechtigt, Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. 3. FUNKE ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich ver- einbart werden. III. RÜCKTRITT VON FUNKE 1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von FUNKE gesetz- ten Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist FUNKE zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. 2. Ferner ist FUNKE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück- zutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von FUNKE nicht vertretbare Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden; - FUNKE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FUNKE und/ oder der Öffentlichkeit gefährden kann. IV. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS (ABBESTELLUNG) 1. Tritt der Veranstalter zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zu- rück, ist FUNKE berechtigt, 40% des vereinbarten Arrangements (Tagungspauschale, Raummiete oder sonstige Arrangements) in Rechnung zu stellen, bei späterem Rück- tritt 80% des Arrangements. 2. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis des niedrigeren, FUNKE der eines höheren Schadens vorbehalten. V. ÄNDERUNGEN DER VERANSTALTUNGSZEIT UND TEILNEHMERZAHL 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung von FUNKE. 2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl nach dem 7. Werktag vor Veranstaltung wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist FUNKE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
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