Hamburger Abendblatt | Tatort Hamburg

unter anderem Alkohol und Schmuck, aufgebaut. Damit hat er es für Gefängnisverhältnisse zu einem gewissen Wohlstand ge­ bracht. Und daraus ergibt sich auch ein Mordmotiv: Ihm wurden 2000 D-Mark und Schmuck geraubt. „Die eigentliche Tötungshandlung hat sich in einer Ecke der Zelle abgespielt“, erinnert sich Püschel an den Tatort. „Dort war eine Blutlache, und an den Wänden und Möbeln fanden sich in einer Höhe von bis zu 70 Zentimetern etliche Blutspritzer.“ Eine Verstopfung des Abwassersystems in „Santa Fu“ am Mordabend bringt eine erste, wichtige Spur. Zerschnittene Klei­ dungsstücke ragen aus dem beschädigten Fallrohr heraus. Die Textilien werden später als Kleidungsstücke von zwei bestimm­ ten Häftlingen identifiziert. Der Verdacht gegen die beiden Männer erhärtet sich, als an­ dere Insassen schildern, sie hätten diese beiden Häftlinge zur Tatzeit beim Betreten beziehungsweise Verlassen der Zelle des Getöteten gesehen. Den Durchbruch bei den Ermittlungen brin­ gen unter anderem die Feststellungen der Rechtsmediziner zu den Kopfverletzungen des Opfers. 13 tiefe Platzwunden, in denen winzigste Lackpartikel si­ chergestellt werden, und mehrere Frakturen des Schädels lassen darauf schließen, dass die Schläge sehr wahrscheinlich mit einer Bettstrebe zugefügt wurden. Eine Analyse der Lacksplitter und sämtlicher Betten in der Haftanstalt, bei denen eine Bettstrebe fehlt, liefert den nächsten Hinweis: Die Mordwaffe stammt mit größter Wahrscheinlichkeit aus dem Haftraum eines der beiden Verdächtigen. Vor Gericht sitzen später zwei Männer, die beide bereits lange Gefängnisstrafen verbüßen. Ein 30-Jähriger ist unter an­ derem wegen mehrfachen schweren Raubes zu 13 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Und sein 34 Jahre alter mutmaßlicher Komplize sitzt wegen Mordes. „Beide Männer strahlten eine gewisse Bedrohlichkeit aus. Das lag wohl an ihrer Körpersprache. Denn gesagt haben sie über viele Verhandlungstage nichts.“ Erst in ihrem letzten Wort beschuldigten sie sich gegenseitig. Der Tenor ihrer Aussagen: Der jeweils andere Angeklagte habe die Tötung des Opfers allein begangen. Doch das Schwurgericht verhängt schließlich gegen beide Angeklagte wegen Mordes sowie Raub mit Todesfolge die le­ benslange Freiheitsstrafe. Darüber hinaus stellt die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Die Tat, so der Richter, sei „von großer Brutalität gekennzeichnet“. In der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel („Santa Fu“) sitzen Schwerkriminelle ein. Unter ihnen gibt es immer wieder Streitigkeiten. Foto: Marcelo Hernandez Tatort Hamburg 7

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