WP | Dossier | A45-Brücke

27 A45-BRÜCKE Sprengen oder nicht: Die Frage, wie die Talbrücke Rahmede schnell abgerissen werden kann, beschäftigt derzeit die Autobahn GmbH. Foto: www.blossey.eu Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können“. Sie umfasst „die Zusammenstellung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung von Informationen über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, die erforderlich sind, um es zu verwirklichen und über die voraussichtlichen Auswirkungen“. Allerdings spekuliert nicht nur die Autobahn GmbH auf einen sogenannten „Fall unwesentlicher Bedeutung“, der auf ein neuerliches Genehmigungsverfahren verzichtet. Dies kam auch beim Ersatzneubau der Lennetalbrücke in Hagen zum Einsatz. Auch die wurde – wie im Fall Rahmede geplant – von vier auf mögliche sechs Fahrspuren ausgebaut. Im Fall Talbrücke Rahmede werde „die vorhandene Brücke im wesentlichen nur ausgetauscht. Eine Alternative mit großem Veränderungspotenzial existiert hier nicht“, wie Heinrich Bökamp sagt. „Wenn im wesentlichen nur ausgetauscht wird, muss die Frage erlaubt sein, wo entsteht überhaupt Bedarf für neue Genehmigungsverfahren.“ Planfeststellungsverfahren „Dies ist das eigentliche Genehmigungsverfahren. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Genehmigung zur Realisierung erteilt“, erklärt Bökamp. Zum Prozedere gehört ein Anhörungsverfahren, in dem alle von der Maßnahme betroffenen Bürgern und Institutionen die Möglichkeit eröffnet wird, Einwendungen gegen die Planung zu erheben. Betroffene Institutionen sind zum Beispiel die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Lüdenscheid, aber auch Umweltschutzverbände. Bökamps Erfahrung nach könnte an dieser Stelle besonders viel Zeit eingespart werden. „Zum einen sind es zu viele Beteiligte, die mitreden. Aber niemand lässt sich gern etwas wegnehmen. Und zweitens werden diese Beteiligten nacheinander einbezogen statt gleichzeitig. Das ist in Verwaltungen leider oft so. Es gibt Hierarchien, die besagen: Erst schauen wir darauf und geben grünes Licht, bevor es die untergeordnete Behörde zu sehen bekommt. Das ist aber nicht mehr zeitgemäß.“ Nach Würdigung aller Einwendungen fällt die Entscheidung über die Genehmigung durch das Fernstraßenbundesamt in Berlin. „Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden, was in der Regel für große Verzögerungen verantwortlich ist“, sagt Bökamp. Vergabe Die Suche nach einer Baufirma beginnt mit einer europaweiten Ausschreibung der Bauarbeiten, „wenn Baurecht und Grunderwerb vorhanden sind“, heißt es von der Autobahn GmbH Westfalen. Möglich auch, dass es eine funktionale Ausschreibung geben wird, bei der Planung und Bau aus einer Hand erfolgen. „Gegen die Vergabe kann ebenfalls geklagt werden, was weitere Verzögerungen auslöst“, sagt Bökamp. Bau Die Bauarbeiten können beginnen. Baustraßen werden oder sind zu diesem Zeitpunkt installiert – schwierig genug in „einem fast alpinen Gelände“, wie Elfriede Sauerwein-Braksiek sagt. Die 435 Meter lange Brücke überspannt ein Tal mit viel Wald, in dem mehrere Baustraßen angelegt werden müssen. Verkehrsfreigabe Das ist der Moment, den viele schon jetzt herbeisehnen. Doch die Erfahrung zeigt, dass immer wieder unvorhergesehene Probleme auftauchen. Bei der Planung der Lennetalbrücke war die Autobahn GmbH etwas zu optimistisch: drei Jahre Verzug bei Fertigstellung. An den Talbrücken Kattenohl und Brunsbecke in Hagen gehen die Arbeiten nicht voran, weil der Boden Probleme macht – dabei sollte das Projekt längst abgeschlossen sein. Die Autobahn GmbH hofft, für die Rahmedetalbrücke fünf Jahre zu benötigen.

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