WP | Dossier | A-45 2.Teil

31 A45-BRÜCKE Lüdenscheid. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) war durchaus zufrieden mit sich und seinem Ressort. Er bewarb die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes im Juni, die einen Tag später in Kraft treten sollte. Darin wurde festgelegt, dass die Anwohner der Umgehungsstraßen in Lüdenscheid finanzielle Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund erhalten. Dies sei ein wichtiger Schritt, sagte Wissing, der zeige, „dass wir die Situation in Lüdenscheid sehr ernst nehmen und den Anwohnern schnell und bürgernah helfen wollen“. Das klingt wirklich gut, aber in der Umsetzung hapert es bisweilen noch. Zumindest wenn man bei Martin Krings nachfragt. Das Grundstück des Rentners reicht bis hinab zur Straße „Im Grund“, die seit der Sperrung der maroden Autobahnbrücke Rahmedetal (A45) Teil der offiziellen Bedarfsumleitung ist. Tausende Lkw quälen sich seit Dezember die Straße herauf – oder donnern hinab. Zahlung in Aussicht gestellt Um wieder zur Ruhe finden zu können, um wieder einigermaßen schlafen zu können, hat er kurz nach der Sperrung für das Wohn- und das Schlafzimmer Schallschutzfenster bestellt. Kosten: mehrere Tausend Euro. Im Mai waren sie eingebaut. Als die Gesetzesänderung kam, beantragte er die Rückerstattung umgehend. Genehmigt war sie kurz danach auch. Nur das Geld hat er immer noch nicht. „Diese Bürokratie ist eine Katastrophe. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt schon fünf Monate auf mein Geld warte“, sagt er. Die Fenster hätten Linderung gebracht. Andererseits, sagt Krings, „wenn man ein paar Dezibel weniger im Schlafzimmer hat, heißt das nicht automatisch, dass man seelenruhig schläft.“ Mit anderen Worten: Die Situation ist immer noch belastend. „Tagsüber sind die Straßen verstopft und wir kommen noch nicht einmal in die Stadt. Nachts schlafen wir schlecht.“ Gestern erst kam Post bei Martin Krings an, in der die Autobahn GmbH die Zahlung in Aussicht stellt. Allerdings mit dem Hinweis: „Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann.“ Ganz allein ist er mit seiner Lage nicht, so die Autobahn GmbH. Bislang gäbe es nur drei Erstattungsanträge für bereits getauschte Fenster. Alles Fälle, bei denen die Fenster eingebaut worden waren, bevor die Fördermaßnahme beschlossen wurde. Diese drei Erstattungen „müssten nun kurzfristig bezahlt werden“, heißt es. „Für alle anderen Maßnahmen liegen noch keine Rechnungen vor.“ Insgesamt sind 101 Anträge gestellt worden, 79 wurden bewilligt. Rene Jarackas wohnt in der selben Straße in Lüdenscheid wie Martin Krings. Sein Haus steht direkt an der Straße, „wenn die Lkw vorbeifahren, dann zittern manchmal die Gläser in der Vitrine“, sagt er. Sein Problem: Er würde die Fenster gern austauschen, am liebsten alle. 18 wären das. Maße: 2,90 Meter mal 1,40 Meter. „Wenn ich das vorfinanzieren soll, dann reden wir von 35.000 Euro“, sagt Jarackas: „Das kann ich mir nicht erlauben.“ Unabhängig von der Frage, ob alle seine Fenster förderfähig sind, ist sein Einwand berechtigt. Neulich bei einer Veranstaltung der Bürger-Initiative fragte er sich laut, warum die Rechnung nicht direkt vom Bundesverkehrsministerium oder der Autobahn GmbH übernommen werden könnte. Anwesende Bundestags- und Landtagsabgeordnete konnten es ihm nicht erklären. die Vertreter der Stadt schwiegen. Aus dem Brückenbauer-Büro, das den Bürgern beim Ausfüllen der Formulare behilflich ist und sie an die Autobahn GmbH weiterleitet, heißt es, dass der gesamte Vorgang bislang als schnell, unproblematisch und unbürokratisch wahrgenommen werde – auch von vielen Bürgern. „Natürlich wäre es für die Menschen die einfachere Lösung, wenn der Handwerker sein Geld direkt von der Autobahn GmbH erhalten würde, aber ob das rechtlich möglich ist, kann ich nicht beantworten“, sagt Mario Bredow, Leiter des Brückenbauer-Büros. „In Vorleistung gehen zu müssen, ist der übliche Weg.“ Es gäbe derzeit, sagt Bredow, ein paar Fälle, bei denen geprüft werde, ob eine Härtefalllösung infrage komme. Dazu müsse aber der Härtefall belegt werden. Die Autobahn GmbH Westfalen stellt eine gewisse Flexibilität in Aussicht. „Die Arbeiten werden von den Antragstellern beauftragt und beaufsichtigt beziehungsweise abgenommen. Die daraufhin bezahlte Rechnung wird bei uns eingereicht und der Betrag nach Prüfung erstattet. In ausgewiesenen Härtefällen kann eine andere Regelung getroffen werden.“ Foto: Olaf Fuhrmann / Funke Foto Services „Wenn ich das vorfinanzieren soll, dann reden wir von 35.000 Euro. Das kann ich mir nicht erlauben.“ Rene Jarackas Anwohner an der Bedarfsumleitung

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